Wahlärztin

Als Wahlärztin können Sie mich ohne Überweisung oder Bewilligung aufsuchen, sowohl für psychiatrische Behandlungen als auch für Psychotherapie. Sie erhalten für die jeweils erbrachte Leistung eine Honorarnote von mir, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen können. Die Rückerstattung beträgt ca. 80 Prozent, es bleibt nur ein geringer Selbstbehalt für Sie übrig.

Da ich nach dem Ärztegesetz meine Honorare nicht veröffentlichen darf, kann ich hier keine genauen Angaben über die Kosten machen. Gerne gebe ich Ihnen die Höhe des Honorars auf Anfrage bekannt.

Ihre Vorteile bei einer Wahlärztin

  • Ausreichend Zeit um auf Ihre Bedürfnisse und individuellen gesundheitlichen Probleme einzugehen
  • Flexible und rasche Terminvergabe ohne lange Wartezeiten
  • Diskretion – niemand muss von Ihrer Behandlung erfahren